schilder-seitz-katalog

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 1. Geltung der Bedingungen Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seineGeschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 2. Angebot und Vertragsschluß 1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. AnnahmeerklärungenundsämtlicheBestellungensinderstdannrechtswirksam,wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Aufträge bitten wir unbedingt schriftlich einzureichen. Für Hörfehler bei telefonischen Bestellungen übernehmen wir keine Haftung. Diese gehen zu Lasten des Bestellers. 2) Entwurfsarbeiten, StatikenundZeichnungenwerdengrundsätzlicherst nachAuftragserteilungdurchgeführt.Werdendieseauf Kundenwunsch bereits zumAngebot gefertigt und erfolgt keine Auftragserteilung, wird dieser Aufwand in Rechnung gestellt. 3. Preise, Mindermengenzuschlag 1) Maßgebend sind die in derAuftragsbestätigung genanntenPreise zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Anschließend bleiben durch Löhne undMaterialkosten bedingte Preisänderungen vorbehalten. 2) Bei Aufträgen unter 100.- Euro wird ein Mindermengenzuschlag von 10.-Euro berechnet. 3) Preise gelten ab Werk. Bei Zufuhr werden anteilige Kosten berechnet. Ab einem Bestellwert von 750.-Euro liefern wir frachtfrei.(Ausgenommen Aufstellvorrichtungen, diese gelten immer ab Werk). 4. Verpackung VerpackungwirdzumSelbstkostenpreisberechnet. FürSpezialverpackungwird bei frachtfreier Rücksendung inwiederverwendungsfähigem Zustand innerhalb 4 Wochen nach Lieferung 2/3 des berechneten Betrages gutgeschrieben. 5. Versand / Gefahrübergang Versand erfolgt, soweit der Besteller keine besonderen Weisungen gegeben hat, nach unserembesten Ermessen. Kosten für Expressversand trägt der Besteller. Das Transportrisiko geht auf denAuftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk verläßt. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers. 6. Lieferzeiten 1) Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Lieferzeiten, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. 2) In Fällen, in denen die Verspätung der Lieferung auf höhere Gewalt, wie Aussperrung, Streik oder von uns nicht zu vertretende rechtzeitige Selbstbelieferung beruht, verlängert sich der Liefertermin um die Zeit der Behinderung. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzungberechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. 3) Zu Teillieferungen sind wir innerhalb der vereinbarten bzw. der verlängertenLieferfrist berechtigt.DasRücktrittsrecht desBestellerserstreckt sich nicht auf bereits erfolgte Teillieferungen. 7. Zahlungsbedingungen 1) Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen netto Kasse. Innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2 % Skonto bei Rechnungsbeträgen über 100.- Euro. Für Teillieferungen können entsprechende Teilberechnungen ausgestellt werden. Gerät der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen mit 3 % über demgültigenDiskontsatzder EuropäischenZentralbank zuberechnen. 2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. 3) Bei Zahlungsverzug oder drohender Einstellung der Zahlungen des Bestellers werden alle noch ausstehenden Forderungen sofort fällig. Wir sind auch berechtigt von den Verträgen zurückzutreten und/oder die Ware zurückzuholen. 8. Sonderanfertigungen Bei Sonderanfertigungen bleibt eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10%derbestelltenStückzahlvorbehalten.ReprofilmeundStammdaten werden zumSelbstkostenpreis kalkuliert und verbleiben imLieferwerk. 9. Toleranzen und Abweichungen 1) Für vom Abnehmer genehmigte Entwürfe, Pläne, Beschreibungen, Korrekturabzüge, Farbtöne,Ausfallmuster,Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Skizzen und dergleichen übernehmen wir keine Verantwortung. KleineUnregelmäßigkeiten, wie solche bei der Eigenart der Erzeugung vorkommen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Warenannahme oder zu Abzügen durch den Besteller. 2) Für alle angegebenenMaße, Farbtöne, Festigkeitsbezeichnungen etc. gelten die branchenüblichen bzw. im Hinblick auf den Verwendungszweck der Ware vertretbaren Toleranzen. 10. Gewährleistung Etwaige Mängel sind uns unverzüglich nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Ein Muster der beanstandeten Lieferung ist uns unverzüglich unter genauer Kennzeichung des angeblichen Fehlers kostenlos zu übersenden. Bei ordnungsgemäß erhobener Mängelrügen haben wir, sofern im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs der Liefergegenstand fehlerhaft war, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern, nachzubessern oder zu mindern. Dies geschieht nur unter Ausschluß weitergehender Ansprüche.Gewährleistungsansprücheverjähren innerhalb6Monaten, spätestens jedoch einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung einer Mängelrüge durch uns. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen wird indemselbenUmfangGewährgeleistet,wiefürdenursprünglichen Gegenstand. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Voraussetzung für die Geltendmachung von Rechten aus der Gewährleistung ist der Nachweis des Lieferdatums und der Herkunft der beanstandeten Stücke. Bei Verwendung von rostenden Schrauben kann keine Gewährleistung in Anspruch genommen werden. Beanstandungen und Meinungsverschiiedenheiten irgendwelcher Art halten die Verpflichtung zur Zahlung nicht auf. 11. Garantiebestimmungen Wir übernehmen für die von uns gelieferten Produkte eine Garantie auf die Dauer von 2 Jahren für Lichtechtheit (Farbtreue), Wetterbeständigkeit und Schlagfestigkeit. Die Gewähr erstreckt sich darauf, daß die Erzeugnisse innerhalb der Garantiezeit ihren Verwendungszweck voll erfüllen, d.h. den allg. Anforderungen z.B. der Signalschau bei Verkehrszeichen nach heute üblichen Maßstäben entsprechen. Voraussetzung für die Geltendmachung von Rechten aus der Garantie ist der Nachweis des Lieferdatums und der Herkunft der Beanstandungsstücke. Für die Ersatzlieferung und den Umfang der Haftung gilt Punkt 10 dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen mit der Maßgabe, daß Mängelrügen, die sich auf die Garantie beziehen, innerhalb der Garantiefrist von 2 Jahren angezeigt sein müssen. 12. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lieferfirma. Die Vertragsparteien vereinbaren auch den sog. verlängerten Eigentumsvorbehalt. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware imordnungsgemäßenGeschäftsverkehrzuverarbeiten und veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungensindunzulässig.DieausdemWeiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen. 13. Anwendbares Recht Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Gerichtsstand wird bestimmt, durch das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY2ODY=